Connemara Gestüt Fleck
Connemara Gestüt Fleck

Deckbedingungen

 -   Der Stutenbesitzer garantiert, dass die Stute bei Anlieferung frei ist von ansteckenden Krankheiten. Sie sollte keine Hintereisen tragen.

-  Für die Stute muss eine Tupferprobe vorliegen, die nicht älter ist als 8 Wochen und die Stute ausdrücklich zur Bedeckung frei gibt. Ausgenommen sind Stuten in der Fohlenrosse, mit gesundem Fohlen bei Fuß

-   Decktaxe auf Anfrage

-   Unterbringung auf Anfrage möglich 

-   Die Decktaxe ist fällig bei der ersten Bedeckung und zusammen mit den Pensionskosten zahlbar bei Abholung.

- Der Hengsthalter sorgt für die bestmögliche Unterbringung von Stute und Fohlen übernimmt aber keine Haftung.

 

 

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© Angela Fleck