- Der Stutenbesitzer garantiert, dass die Stute bei Anlieferung frei ist von ansteckenden Krankheiten. Sie sollte keine Hintereisen tragen.
- Für die Stute muss eine Tupferprobe vorliegen, die nicht älter ist als 8 Wochen und die Stute ausdrücklich zur Bedeckung frei gibt. Ausgenommen sind Stuten in der Fohlenrosse, mit gesundem Fohlen bei Fuß
- Decktaxe auf Anfrage
- Unterbringung auf Anfrage möglich
- Die Decktaxe ist fällig bei der ersten Bedeckung und zusammen mit den Pensionskosten zahlbar bei Abholung.
- Der Hengsthalter sorgt für die bestmögliche Unterbringung von Stute und Fohlen übernimmt aber keine Haftung.